Meldepflicht
Artikel 16 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG/LStrI) verpflichtet alle, die Ausländer beherbergen, binnen 24 Stunden die Personalien an die zuständige Kantonsbehörde zu melden. Im Tessin ist das die Kantonspolizei.
Notifico: Notifico erfasst die neun verlangten Felder, validiert Nationalität und Ausweistyp und erzeugt die einreichbereite Datei.
Gesetzestext